Was sind Wertungskriterien?
Wertungskriterien gehören zu den Zuschlagskriterien. Sie sind Maßstäbe, anhand derer öffentliche Auftraggeber die eingereichten Angebote bewerten und die Vergabeentscheidung treffen. Sie dienen dazu, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen, wobei neben dem Preis auch qualitative und andere nicht-monetäre Faktoren eine Rolle spielen. Die Wertungskriterien werden oft auch als Zuschlagskriterien bezeichnet.
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Anforderungen und Gewichtung
Die Auswahl der Wertungskriterien liegt im Ermessen des Auftraggebers, muss jedoch objektiv, nachvollziehbar und an den Auftragsgegenstand gebunden sein. Zudem müssen sie den Grundsätzen der Transparenz, des Wettbewerbs sowie der Diskriminierungsfreiheit entsprechen. Bereits in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sind die Kriterien und deren Gewichtung verbindlich festzulegen und dürfen im Verlauf des Verfahrens grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Dem Preis kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu, häufig mit einer Gewichtung von mindestens 30 %.
Neben monetären Aspekten wie dem Angebotspreis, Folgekosten oder dem Energieverbrauch können auch nicht-monetäre Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Dazu zählen beispielsweise Qualität, Umweltverträglichkeit, Innovationsgrad oder die Erfahrung des eingesetzten Personals. Die genauen Vorgaben zu den Kriterien finden sich in den Vergabe- und Vertragsordnungen, insbesondere VOL/A und VOB/A, sowie für EU-weite Verfahren in der Vergabeverordnung (VgV).