Was sind Zuschlagskriterien?
Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren bezeichnen jene Faktoren, mit welchen der Auftraggeber seine Vergabeentscheidung treffen will. Diese Kriterien berücksichtigt er also bei der Wertung und Prüfung der Angebote sowie bei der Eignungsprüfung der Bieter.
Die Kriterien für einen Zuschlag sind demnach unterschiedlich gewichtet und beziehen sich immer auf die Leistungsinhalte der entsprechenden Angebote. Sie müssen außerdem diskriminierungsfrei, transparent, sachgemäß und willkürfrei sein. Den Zuschlag erhält infolgedessen das wirtschaftlichste Angebot.
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Auf der einen Seite müssen die Auftraggeber einen klaren Kopf bewahren, wenn es um die Zuschlagskriterien geht. Auf der anderen Seiten müssen aber auch die Unternehmen und Bieter sich die Vergabeunterlagen genau ansehen und infolgedessen ihr Angebot entsprechend erstellen.
Zuschlagskriterien sind gewichtet
Sowohl das Preis-Leistungs-Verhältnis als auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien muss der Auftraggeber gemäß § 58 VgV berücksichtigen. Er entscheidet dabei, welche konkreten Kriterien er anwendet. Diese müssen sich jedoch von den Eignungskriterien abgrenzen. Außerdem sollte die Gewichtung des Preis-Leistung-Verhältnisses in der Regel nicht unter 30 Prozent liegen.
Zuschlag und Ausschluss
Wenn es darum geht den Zuschlag zu erteilen, bedeutet es auch, andere Angebote auszuschließen. Neben den Kriterien für den Zuschlag werden ebenfalls zwingende und fakultative Ausschlussgründe festgelegt. Alle Bedingen, die ein Bieter erfüllen muss, findet er in den Vergabeunterlagen.
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