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Vertragsstrafe
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Was ist eine Vertragsstrafe?

Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldsumme, die eine Vertragspartei im Falle einer Vertragsverletzung an die andere Partei zahlen muss. Sie dient als Sicherungsmittel, um die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu gewährleisten und eventuelle Schäden auszugleichen.

Zweck

Die Vertragsstrafe hat zwei Hauptzwecke: Einerseits soll sie den Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten anhalten (Druckfunktion), andererseits dient sie der Entschädigung des Gläubigers für den Fall einer Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung (Sanktionsfunktion). Diese Strafen werden häufig in Bauverträgen, Lieferverträgen und Dienstleistungsverträgen eingesetzt, um sicherzustellen, dass Termine und Leistungsumfänge eingehalten werden.


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Wie wird die Vertragsstrafe festgelegt?

Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge sind streng reguliert. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B ist unter § 11 festgelegt, dass bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des BGB (§§ 339 bis 345) gelten. Sie muss in angemessenen Grenzen gehalten werden. Mit der Neufassung der VOL/B wurde in § 11 Nr. 2 eine Maximalgrenze von 8 % des Wertes des nicht nutzbaren Leistungsteils eingeführt.

Beide Parteien halten Vertragsstrafen vertraglich fest. Nach § 9 Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) dürfen Strafen aber nur für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart werden, und auch nur dann, wenn die Verzögerung dem öffentlichen Auftraggeber erhebliche Nachteile bringt. Diese Bestimmung fordert vom öffentlichen Auftraggeber eine deutliche Zurückhaltung, wobei er “normale” Nachteile in Kauf nehmen muss.


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