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Was sind Vertragsarten?
Vertragsarten bezeichnen unterschiedliche Arten von öffentlichen Verträgen, die öffentliche Auftraggeber schließen können. Diese sind in § 103 GWB aufgezählt. Die Vorschrift unterscheidet Lieferaufträge (§ 103 Abs. 2 GWB), Bauaufträge (§ 103 Abs. 3 GWB) und Dienstleistungsaufträge (§ 103 Abs. 4 GWB), Rahmenvereinbarungen (§ 103 Abs. 5 GWB) sowie Wettbewerbe (§ 103 Abs. 6 GWB).
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Unsere Schulungen bieten Dir vertiefendes Wissen zu verschiedenen Vertragsarten und ihrer Anwendung. Von der Ausschreibung und Gestaltung von Rahmenvereinbarungen über den wettbewerblichen Dialog bis hin zur rechtssicheren Vergabe nach VgV und Grundlagen des Vertragsrechts – hier erhältst Du das nötige Know-how, um öffentliche Verträge optimal zu gestalten.
Weiterführende Informationen zur Vertragsarten
Lieferaufträge sind nach der Legaldefinition des § 103 Abs. 2 GWB Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.
Bauaufträge sind nach § 103 Abs. 3 GWB Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung
- von Bauleistungen im Zusammenhang mit einer der Tätigkeiten, die in Anhang II der Richtlinie 2014/24/EU und Anhang I der Richtlinie 2014/25/EU genannt sind, oder
- eines Bauwerkes für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll.
Hierbei können sowohl Neubauten als auch Umbauarbeiten oder Gebäudesanierungen Inhalt des Auftrages sein.
Als Dienstleistungsaufträge gelten gemäß § 103 Abs. 4 GWB die Verträge über die Erbringung von Leistungen, die nicht Lieferauftrag oder Bauauftrag sind, beispielsweise Verträge über Gebäudeservice, Entsorgung, Reinigung, Informationstechnologie, Kommunikation, Banken, Finanzen, Versicherungen, Immobilien, Versorgung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Verkehr, Winterdienst, Medizin, Gesundheit, soziale Hilfsdienste, Wissenschaft, Bildung, Kultur.
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