evergabe.de-Glossar
- VEBEG
- Verfahrensarten
- Verfahrensbeteiligte
- Verfügbarkeitserklärung
- Vergabe
- Vergabe ohne Ausschreibung
- Vergabe- und Vertragsordnung
- Vergabeakten
- Vergabearten
- Vergabeassistent
- Vergabebekanntmachung
- Vergabedienstanweisung
- Vergabeentscheidung
- Vergabehandbücher (VHB)
- Vergabekammer
- Vergabekoordinierungsrichtlinie
- Vergabemanagement
- Vergabenachprüfungsverfahren
- Vergabenummer
- Vergabeordnung / Verdingungsordnung
- Vergabeplattform
- Vergabeprozess
- Vergaberecht
- Vergaberechtsreform 2016
- Vergabesenat
- Vergabesoftware
- Vergabestatistik
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Vergabestelle (VSt)
- Vergabestrafrecht
- Vergabetransformationspaket
- Vergabeunterlagen
- Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen
- Vergabeverfahren
- Vergabevermerk
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergebener Auftrag
- Verhandlungsverbot
- Verhandlungsverfahren
- Verhandlungsvergabe
- Vertragsarten
- Vertragsstrafe
- Vertragsunterlagen
- Vertrauensschaden
- Verwaltungsakte
- VHB-Bund
- Vier-Augen-Prinzip
- Virtueller Marktplatz
- VOB
- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die Vergabeordnung / Verdingungsordnung?
Die Vergabeordnung (veraltet Verdingungsordnung) beschreibt im deutschen Vergaberecht drei Regelwerke für die Vergabe:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
Seit April 2016 sind die VOF und VOL in die Vergabeverordnung (VgV) übergegangen.
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Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles, was Du zu den Vertragswerken und der rechtssicheren Vergabe auf nationaler und europaweiter Ebene wissen musst.
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