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Was ist die Vergabebekanntmachung?
Die Absicht eines öffentlichen Auftraggebers, einen Öffentlichen Auftrag zu vergeben ist entsprechend § 12 VOB/A, § 12 VOL/A bzw. § 30 UVgO bekannt zu machen. Bei den Vorschriften über die Vergabebekanntmachung handelt es sich nicht um reine Formvorschriften, sondern um Ordnungsbestimmungen, die die Transparenz des grenzüberschreitenden Wettbewerbs in der EU fördern und die ungerechtfertigte Bevorzugung von Unternehmen durch die Vergabestellen des eigenen Landes erschweren sollen.
Die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens muss alle wesentlichen Informationen enthalten, darunter den Auftragsgegenstand und das Verfahren. Sie soll es interessierten Unternehmen ermöglichen, eine fundierte Entscheidung über ihre Teilnahme zu treffen. Die Anforderungen an Bekanntmachungen unterhalb der Schwellenwerte sind in §12 Abs. 2 VOL/A geregelt und umfassen:
- Angaben zum Auftraggeber
- Art und Umfang des Auftrags
- Ort der Auftragsausführung
- Nachweise zur Eignung des Bewerbers
- Weitere inhaltliche Anforderungen bei Vorgaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (SIMAP).
Von der Erstellung der Vergabe bis zur Bekanntmachung
Das kannst Du alles mit unserem evergabe Manager tun. Wie das geht und welche Möglichkeiten Du mit der Plattform hast, erfährst Du in diesem Webinar.
EU-Bekanntmachungen
Soll ein öffentlicher Auftrag EU-weit vergeben werden, muss diese Absicht in den EU-Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Eine europaweite Bekanntmachung ist verpflichtend, wenn der Ausschreibungswert einen festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Veröffentlichung erfolgt im Supplement des Amtsblatts der EU. Der Bekanntmachungstext enthält hauptsächlich Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen des Auftrags. Zudem ist die Nutzung der von der EU-Kommission bereitgestellten Standardformulare vorgeschrieben.
Egal, ob Du öffentlich, beschränkt oder freihändig ausschreiben willst – bei evergabe.de bist Du richtig!