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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist eine Vergabe?
Alle Leistungen die benötigt werden, müssen mit einer Vergabe beschafft werden. Hierbei handelt es sich um Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen. Die Vergabe solcher öffentlichen Aufträge erfolgt immer im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Dafür gibt es entsprechende Vergabearten und Vergabevorschriften.
Da der Schulbau, die Ausstattung im Krankenhaus, die Reinigungsleistung oder der Winterdienst mit Steuergeldern finanziert wird, muss öffentlich ausgeschrieben werden. Um immer das aktuelle Vergaberecht einzuhalten, bietet evergabe.de komplette Unterstützung.
evergabe.de ist eine webbasierte Plattform für Ausschreibungen und Vergaben. Dadurch gibt es mehr Transparenz, es bleibt ein fairer Wettbewerb und es können Korruptionen ausgeschlossen werden.
Außerdem erklären wir den Ablauf einer Vergabe >
Passende Schulungen
Diese drei Schulungen vermitteln Dir die Grundlagen der Vergabe: Von den Basics und erster Hilfe bei Ausschreibungen bis hin zu spezifischen Vergaben wie Architekten- und Ingenieurleistungen sowie den Einsatz von eForms.
Was wird ausgeschrieben?
Im Wesentlichen können Vergaben für Beschaffungen in drei Leistungen unterteilt werden. Zum einen gibt es die Bauleistungen. Das sind Leistungen jeglicher Art die durch eine bauliche Anlage hergestellt, instandgesetzt, verändert oder auch beseitigt wird. Beispiele sind:
Zum anderen gibt es Lieferleistungen. Diese beinhalten Verträge zur Beschaffung von Waren. Alles was „angefasst“ werden kann, kann auch geliefert werden. Beispiele sind:
Darüber hinaus gibt es noch die Dienstleistungen. Das sind solche Leistungen, bei denen ein Dienst angeboten und nachgefragt wird. Beispiele sind:
- Architektur- und Ingenieurleistungen
- Reinigungsdienstleistungen, Hausmeisterservice
- Winterdienst
- Sicherheitsdienst und Bewachung, Beratung und Verwaltung
Welche Auftraggeber gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Auftraggebern. Da gibt es auf der einen Seite die privaten Auftraggeber. Diese brauchen das Vergaberecht bei Ihren Vergaben nicht anwenden. Sie können gewerblich ausschreiben beziehungsweise Freihändige Vergaben durchführen. Auf der Anderen Seite sind die öffentlichen Auftraggeber. Diese sind im § 99 GWB beschrieben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um
Jeder öffentliche und gewerbliche Auftraggeber kann mit evergabe.de elektronischen ausschreiben. Das ist öffentlich, beschränkt oder freihändig möglich.
Neu: evergabe.de-Academy