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Teilaufhebung einer Ausschreibung
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Was ist die Teilaufhebung einer Ausschreibung?

Die Teilaufhebung einer Ausschreibung bezeichnet im Vergabeverfahren den Verlust einer Gültigkeit von Losen im Losverfahren. Besteht ein Grund für eine teilweise Aufhebung, kann durch die Vergabestelle nur das betroffene Los aufgehoben werden. Der Auftraggeber muss nicht die gesamten Ausschreibungen neu an die bereits gefundenen Bieter ausloben.

In der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) ist keine Regelung dafür vorhanden. Hingegen ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) die Aufhebung explizit geregelt.

Gründe für eine Teilaufhebung einer Ausschreibung

  • Fehler in der Ausschreibung – z. B. unklare oder widersprüchliche Angaben
  • Änderung des Bedarfs – bestimmte Leistungen werden nicht mehr benötigt
  • Wirtschaftliche Gründe – der Auftraggeber stellt fest, dass ein Los nicht wirtschaftlich vergeben werden kann
  • Fehlende Angebote – für ein bestimmtes Los gehen keine oder keine geeigneten Angebote ein

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Auswirkungen auf das Vergabeverfahren

Durch eine Teilaufhebung setzt die Vergabestelle das Verfahren für die übrigen Lose fort und verhindert so unnötige Verzögerungen im Ausschreibungsprozess. Diese Vorgehensweise bietet Flexibilität, wenn einzelne Lose entfallen oder Korrekturen erforderlich sind. Kritiker bemängeln jedoch, dass eine Teilaufhebung den Wettbewerb verzerren oder als versteckte Nachverhandlung dienen könnte. Daher müssen Auftraggeber jede Teilaufhebung sorgfältig dokumentieren und sachlich begründen, um die Transparenz des Vergabeverfahrens zu sichern.


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