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Teilaufhebung einer Ausschreibung
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Was ist die Teilaufhebung einer Ausschreibung?

Die Teilaufhebung einer Ausschreibung bezeichnet im Vergabeverfahren den Verlust einer Gültigkeit von Losen im Losverfahren. Treten zum Beispiel inhaltliche Fehler in der Ausschreibung auf, kann durch die Vergabestelle nur das betroffene Los aufgehoben werden. Der Auftraggeber muss nicht die gesamten Ausschreibungen neu an die bereits gefundenen Bieter ausloben.

In der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) ist keine Regelung dafür vorhanden. Hingegen ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) die Aufhebung explizit geregelt.


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