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Tariftreue- und Mindestlohngesetz
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Was ist ein Tariftreue- und Mindestlohngesetz?

In mehreren Bundesländern existieren Tariftreue- und Mindestlohngesetze, die öffentliche Auftraggeber verpflichten, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Beschäftigten mindestens zu einer festgelegten Vergütung entlohnen. Öffentliche Auftraggeber müssen von Bietern eine Eigenerklärung oder einen Nachweis einfordern, dass sie die geforderte Mindestvergütung einhalten. Diese Anforderung soll Lohndumping verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Auftragswesen sichern.

Tariftreue- und Mindestlohngesetze der Bundesländer

Die Regelungen zum Mindestlohn in der Vergabe unterscheiden sich je nach Bundesland. 15 von 16 Bundesländern haben eigene Gesetze zu Tariftreue und Mindestlohn oder entsprechende Landesvergabegesetze, die teils über den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen. Nur Bayern verfügt über keine landesspezifischen Regelungen in diesem Bereich.


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