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Landesvergabegesetze
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Was sind Landesvergabegesetze?

Die Landesvergabegesetze nach § 129 GWB legen die Ausführungsbedingungen für öffentliche Aufträge in den jeweiligen Bundesländern fest. Bis auf Bayern hat jedes Bundesland solche Gesetze bereits verfasst. Inhaltlich richten sie sich auf einzelne Teilaspekte des Vergaberechts aus. Ein Schwerpunkt ist vor allem die Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnpflichten, sowie die Mittelstandsförderung.


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