- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
- Prämie
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifizierung
- Preis
- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisnachlass
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
- Primärrechtsschutz
- Print-on-Demand (PoD)
- Private-Key
- Privatisierung
- Produktneutralität
- Projektant
- Prüfung der Angebote
- Public Key
Was versteht man unter Preis?
Der Zuschlag wird prinzipiell auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (4. Wertungsstufe). Die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit maßgeblichen Kriterien sind in der Ausschreibung bekannt zu geben.
Der Preis kann hier grundsätzlich als Entscheidungskriterium eine ausschlaggebende Bedeutung haben und hat es in der Praxis auch. Das folgt aus dem Grundsatz, dass der Ausschreibende bei der Verwendung öffentlicher Mittel die haushaltsrechtliche Pflicht zur höchstmöglich sparsamen und effektiven Verwendung der Gelder zu beachten hat. Dennoch sind andere Kriterien (Servicebereitschaft, Umweltverträglichkeit etc.) ebenfalls nicht zu verachten.
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In der Schulung zu Zuschlagskriterien und Bewertungsmethoden lernst Du, wie Preise bewertet und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden. Die Schulung zur aktuellen Rechtsprechung behandelt wichtige Urteile zu Mischkalkulationen, Spekulation und der Berücksichtigung von Gemeinkosten im Vergabeverfahren.
Die Angebotswertung wird durch unser Vergabemanagementsystem evergabe Manager (AI Vergabemanager) einfach und bequem elektronisch unterstützt.
Neu: evergabe.de-Academy