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Preis
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Was versteht man unter Preis?

Der Zuschlag wird prinzipiell auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (4. Wertungsstufe). Die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit maßgeblichen Kriterien sind in der Ausschreibung bekannt zu geben.
Der Preis kann hier grundsätzlich als Entscheidungskriterium eine ausschlaggebende Bedeutung haben und hat es in der Praxis auch. Das folgt aus dem Grundsatz, dass der Ausschreibende bei der Verwendung öffentlicher Mittel die haushaltsrechtliche Pflicht zur höchstmöglich sparsamen und effektiven Verwendung der Gelder zu beachten hat. Dennoch sind andere Kriterien (Servicebereitschaft, Umweltverträglichkeit etc.) ebenfalls nicht zu verachten.


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