- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor einer beschränkter öffentlicher Ausschreibung?
Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren im nationalen Vergaberecht. Zuerst wird eine Bekanntmachung mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen veröffentlicht. So werden unbegrenzt viele Unternehmen zur Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb aufgefordert – das ist die erste Stufe.
In den eingereichten Teilnahmeanträgen steht eine ausführliche Beschreibung des jeweiligen Unternehmens in Bezug auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber prüft anhand dieser Nachweise, welche Unternehmen die benötigte Leistung erbringen können. Es folgt die zweite Stufe: Steht eine finale Auswahl fest, werden die geeigneten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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