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Nichtoffenes Verfahren
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Was ist ein Nichtoffenes Verfahren?

Ein Nichtoffenes Verfahren ist im EU-Vergaberecht die Entsprechung zu einer Beschränkten Ausschreibung im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber können zwischen einem nicht offenem und Offenem Verfahren bedingungslos wählen.


Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte

Die Nichtoffenen Verfahren zählen also zu den Verfahrensarten der EU. Hier erklären wir Dir, wann Auftraggeber diese durchführen dürfen.

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In zwei Stufen nicht offen vergeben

Das Nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Bevor Bieter ein Angebot abgeben dürfen, erfolgt ein vorgelagerter Teilnahmewettbewerb. Anders als beim offenen Verfahren ruft die Bekanntmachung im Tenders Electronic Daily (TED) nicht zur Angebotsabgabe, sondern zur Einreichung von Teilnahmeanträgen auf. Nur Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und den Wettbewerb bestehen, werden vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe eingeladen. Für ungeeignete Bieter endet das Verfahren an dieser Stelle. Der Auftraggeber kann zudem die Anzahl der geeigneten Bewerber begrenzen, indem er die Eignungskriterien bewertet (§ 51 VgV).

Der Auftragswert ist oberhalb der EU-Schwellenwerte. Gesetzliche Grundlage ist § 16 VgV und § 3 EU VOB/A.

Beim nicht offenen Verfahren sind Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern unzulässig, im Gegensatz zum Verhandlungsverfahren. Bieter müssen daher von Anfang an ein vollständiges und wettbewerbsfähiges Angebot einreichen, da nachträgliche Anpassungen oder Preisnachlässe nicht möglich sind. Wird ein Unternehmen zur Angebotsabgabe eingeladen, muss sein erstes Angebot zugleich sein bestes sein.


Die Durchführung eines solchen Verfahrens ist sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) möglich ist.


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