- Nachforderungen
- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Entwicklung
- Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nachhaltigkeitsziele
- Nachlieferung
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsverfahren
- Nachtrag
- Nachtragsmanagement
- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nebenangebot
- Neues Steuerungsmodell (NSM)
- New Work
- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
- Nichtigkeit
- Nichtoffenes Verfahren
- NUTS-Code
- Nutzwertanalyse
Was ist ein Nichtoffenes Verfahren?
Ein Nichtoffenes Verfahren ist im EU-Vergaberecht die Entsprechung zu einer Beschränkten Ausschreibung im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber können zwischen einem nicht offenem und Offenem Verfahren bedingungslos wählen.
Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte
Die Nichtoffenen Verfahren zählen also zu den Verfahrensarten der EU. Hier erklären wir Dir, wann Auftraggeber diese durchführen dürfen.
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Auch in unserer evergabe.de-Academy ist das Nicht-offene Verfahren Thema. Besuche dieses Webinar und lerne alle Vergabeverfahren kennen.
In zwei Stufen nicht offen vergeben
Das Nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Der Auftragswert ist oberhalb der EU-Schwellenwerte. Gesetzliche Grundlage ist § 16 VgV und § 3 EU VOB/A. Der Auftraggeber prüft in einem ersten Schritt die Eignung der Bieter während eines Teilnahmewettbewerbs. Danach folgt in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bieter. Er hat die Möglichkeit, die Zahl der Unternehmen gemäß § 51 Abs. 2 VgV auf fünf zu begrenzen.
Die Durchführung eines solchen Verfahrens ist sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) möglich ist.
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