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Offenes Verfahren
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Was ist ein Offenes Verfahren?

In einem Offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich auf, ein Angebot abzugeben. Es gilt als Regelfall und ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt.


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Hier geht es nicht nur um die trockene Theorie von Offenen Verfahren & Co. – bei uns bekommst Du Beispiele aus der Praxis gezeigt und kannst die Tipps unserer Referent sofort bei Deinen europaweiten Vergabeverfahren anwenden.


Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte

Das Offene Verfahren ist das europarechtliche Gegenstück zur Öffentlichen Ausschreibung, welche auf nationaler Ebene Anwendung findet. Es hat Vorrang vor dem Nichtoffenen, dem Verhandlungsverfahren und dem Wettbewerblichen Dialog, welche nur in begründeten Ausnahmefällen angewendet werden (§ 119 GWB).

Diese Verfahrensart beginnt mit dem Absenden der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU. Die weiteren Einzelheiten u. a. zu den Fristen regelt § 15 VgV.

Mit evergabe.de Offene Verfahren durchführen

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