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Los
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Was ist ein Los?

Ein Los nennt man eine kleinere Auftragseinheit, in die umfangreiche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge für die Vergabe unterteilt werden. Eine Ausschreibung kann bzw. muss in Lose, also sog. Teilaufträge, zerlegt werden. Das verlangt § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB. Öffentliche Aufträge können demnach mengenmäßig – in Teillose oder fachlich – in Fachlose aufgeteilt werden. Die damit entstanden Teilaufträge sind für mittelständische Unternehmen attraktiver und können eher umgesetzt werden. Die Anwendung der Losvergabe findet für nationale Vergabeverfahren sowie für europaweite Ausschreibungen Anwendung.

Mehrere oder alle Teil- oder Fachlose dürfen nur dann zusammen vergeben werden (Gesamtvergabe), wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Wird eine Vergabe in Lose aufgeteilt, muss dies in der Bekanntmachung angegeben werden. In der Leistungsbeschreibung sollte die Losaufteilung für die Bieter klar erkennbar sein und darf während des Vergabeverfahrens nicht geändert werden. Ebenso ist es nicht zulässig, einzelne Positionen nachträglich zu Losen zusammenzufassen.


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