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Kostenschätzung
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Was ist eine Kostenschätzung?

Eine ordnungsgemäße Kostenschätzung ist Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einer nationalen Ausschreibung (Unterschwellenbereich) oder einer europaweiten Ausschreibung (Oberschwellenbereich). Nicht ordnungsgemäß ist eine Schätzung der Kosten, wenn der Wert des auszuschreibenden Auftrags absichtlich so geschätzt wird, dass der Auftrag dem Unterschwellenregime statt dem Oberschwellenregime zugeordnet wird.

Die Kostenschätzung versteht sich als die Prognose, zu welchem Preis die zu beschaffende Leistung, wie sie in den Vergabeunterlagen festgelegt ist, voraussichtlich unter Wettbewerbsbedingungen beschafft werden kann.

Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich aller Lieferleistungen, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind, ohne Umsatzsteuer auszugehen.


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Weiterführende Informationen

Die korrekte Schätzung des Auftragswerts ist auch entscheidend dafür, ob ein Vergabeverfahren wegen fehlender wirtschaftlicher Angebote aufgehoben wird. Dies tritt ein, wenn alle Angebote mindestens etwa 20 Prozent über dem vorher geschätzten Preis liegen. Die Bundesländer legen dafür die entsprechenden Richtwerte fest. Eine Kostenschätzung, die einer Prüfung ihrer Ordnungsmäßigkeit standhält, ist die Grundlage dafür, dass der Auftraggeber unter den gegebenen Umständen eine Aufhebung vornehmen kann. Erläuterung und Erklärung zu Kostenschätzung finden sich in der VgV, der VOB/A bzw. der VOL/A.

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