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Kopplungsangebot
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Was ist ein Kopplungsangebot?

Es liegt ein so genanntes Kopplungsangebot vor, wenn ein Angebot unter der Bedingung gelten soll, dass zugleich der Zuschlag für ein im Rahmen einer anderen Ausschreibung abgegebenes Angebot erteilt wird.

Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

Kopplungsangebote sind im Vergabeverfahren grundsätzlich erlaubt. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch von der Einhaltung des vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatzes ab. Es muss sichergestellt sein, dass Bieter keinen unzulässigen Einfluss auf vorhergehende Vergabeverfahren nehmen können.

Ein Kopplungsangebot darf sich nicht auf ein bereits eröffnetes Einzellos beziehen, bei dem die Platzierung des Bieters bereits bekannt ist. Andernfalls könnte ein Bieter versuchen, seine Position im vorhergehenden Wettbewerb durch dieses Angebot zu verbessern. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, müssen Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen bleiben.


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