- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
Kopplungsangebote sind im Vergabeverfahren grundsätzlich erlaubt. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch von der Einhaltung des vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatzes ab. Es muss sichergestellt sein, dass Bieter keinen unzulässigen Einfluss auf vorhergehende Vergabeverfahren nehmen können.
Ein Kopplungsangebot darf sich nicht auf ein bereits eröffnetes Einzellos beziehen, bei dem die Platzierung des Bieters bereits bekannt ist. Andernfalls könnte ein Bieter versuchen, seine Position im vorhergehenden Wettbewerb durch dieses Angebot zu verbessern. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, müssen Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen bleiben.
Passende eLearnings für Dich
Nach der Theorie folgt die Umsetzung. Mit unseren flexiblen eLearnings erfährst Du, wie Du ein Angebot am besten erstellst und bei evergabe.de abgibst.
Die Angebotsabgabe mit evergabe.de oder dem AI Bietercockpit lässt eine beliebige Angebotsstruktur zu.