- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist ein Konzessionsgeber?
Konzessionsgeber sind sowohl öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, als auch Auftraggeber, die einer Sektorentätigkeit nachgehen und zum Zwecke dieser Tätigkeit Konzessionen vergeben, § 101 GWB.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind in den §§ 148 ff. GWB sowie in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) festgelegt. Konzessionen haben eine begrenzte Laufzeit und müssen einen geschätzten Auftragswert von mindestens 5.548.000 Euro überschreiten (§ 106 GWB). Der Konzessionsgeber muss in einer Erklärung darlegen, welche Kriterien zur Ermittlung des Schätzwerts herangezogen wurden. Dabei sind auch alle Optionen sowie mögliche Verlängerungen einzubeziehen. In bestimmten Bereichen, wie der Trinkwasserversorgung oder der öffentlichen Sicherheit, gelten spezielle Ausnahmeregelungen.
Der Konzessionsnehmer übernimmt das wirtschaftliche Risiko der Verwertung und kann zusätzliche Zahlungen von Dritten verlangen. Falls sich der Inhaber als unzuverlässig erweist, kann die Konzession nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) widerrufen werden.
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Dieses Webinar bietet einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Regelwerke – darunter auch die Konzessionsverordnung, die Grundlage für die Vergabe von Konzessionen ist.