- Kartellvergaberecht
- Kartenlesegerät
- Kaskade
- Kaskadenprinzip
- Kaufmännisches Nebenangebot
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Klimafreundlich
- Klimaneutral
- Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen
- Kompensation
- Konformitätsbewertungsstellen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
- Konzession
- Konzessionsgeber
- Konzessionsvergabe
- Kopplungsangebot
- Korruption
- Korruptionsdelikte
- Kostenschätzung
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Künstliche Intelligenz
- Kyoto-Protokoll
Was ist eine Konformitätsbewegungsstelle?
Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine Stelle, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt (Vgl. § 33 Abs. 3 VgV).
Die Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen können mit Hilfe des Bietercockpits oder evergabe.de übermittelt werden.
Weiterführende Informationen zu Konformitätsbewegungstellen
Gemäß § 33 VgV hat der Bieter grundsätzlich durch geeignete Mittel und Unterlagen zu belegen, dass sein Angebot den gewünschten Merkmalen der Leistung und den sonstigen Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Die §§ 33 und 34 VgV enthalten in diesem Zusammenhang die klarstellende Einschränkung, dass der öffentliche Auftraggeber auch vorgeben kann, dass die Nachweisführung zwingend über die Vorlage von Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen oder von Gütezeichen zu erfolgen hat. In diesen Fällen ist das Unternehmen gehalten, den geforderten Beleg vorzulegen; es kann sich nur in Ausnahmefällen auf alternative Nachweismöglichkeiten wie z. B. technische Dossiers oder Prüfberichte einer anerkannten Stelle berufen.
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