Was sind Informationspflichten?
Die Informationspflicht im Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Bewerber und Bieter über wesentliche Entscheidungen im Vergabeverfahren zu informieren. Dies dient der Transparenz, der Vermeidung von unrechtmäßigen Wettbewerb sowie der Gewährleistung eines fairen und wirtschaftlichen Wettbewerbs. Eine unzureichende oder verspätete Information kann vergaberechtliche Rügen und Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen.
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Wichtige Informationspflichten
Öffentliche Auftraggeber müssen Bewerber und Bieter informieren über:
- Fragen und Klarstellungen während des Vergabeverfahrens.
- Den Abbruch oder die Aufhebung der Ausschreibung, einschließlich der Gründe.
- Die Entscheidung über den Zuschlag, einschließlich der Vergabebegründung und der Fristen für mögliche Rechtsmittel.
Die Mitteilungen müssen rechtzeitig erfolgen und bestimmten formellen Anforderungen genügen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen
Zentrale Vorschriften zur Informationspflicht im Vergaberecht:
- § 17 Abs. 2 EU VOB/A und VOL/A – Mitteilungspflichten bei Verfahrensaufhebung
- § 63 Abs. 2 VgV – Informationspflicht bei EU-Vergaben
- § 134 GWB – Pflicht zur Vorabinformation unterlegener Bieter vor Zuschlag
Aufhebungsbekanntmachungen können Auftraggeber sowohl über evergabe.de als auch über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) veröffentlichen.