- Fachlosvergabe
- Fair Trade
- Fakultative Ausschlusskriterien
- Fehlende Bieterangaben
- Fehlende Erklärungen
- Fehlende Unterlagen
- Fördermittel
- Formelle Mängel und Fehler der Angebote
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Freiberufliche Leistungen
- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
- Funktionale Ausschreibung
- Funktionale Leistungsbeschreibung
Was sind Fehlende Unterlagen?
Im Vergaberecht bezeichnet man als fehlende Unterlagen Dokumente und Informationen, die zusammen mit einem Angebot oder Teilnahmeantrag hätten eingereicht werden müssen, jedoch nicht beigefügt waren. Solche Unterlagen müssen i.d.R. gemäß § 56 VgV nachgefordert werden. Unterbleibt die Nachreichung, führt dies meist zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Informationen unter Unvollständiges Angebot.
Als Bieter alles richtig machen
Nichts ist ärgerlicher als einen Auftrag zu verpassen, weil Du nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht hast. Damit das nicht passiert bietet die evergabe.de-Academy mit passenden Schulungen Unterstützung.
Mit evergabe.de und dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Vergabestellen fehlende Unterlagen bei den teilnehmenden Unternehmen auf elektronischem Wege nachfordern.
Neu: evergabe.de-Academy