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Fehlende Unterlagen
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Was sind Fehlende Unterlagen?

Fehlende Unterlagen sind Dokumente oder Nachweise, die mit einem Angebot oder Teilnahmeantrag hätten eingereicht werden müssen, jedoch nicht vorliegen. Dazu gehören sowohl unternehmensbezogene Unterlagen (z. B. Eigenerklärungen) als auch leistungsbezogene Unterlagen, die sich auf das Angebot selbst beziehen. Unterbleibt die Nachreichung, führt dies meist zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Informationen unter Unvollständiges Angebot.

Nachreichung fehlender Unterlagen und Ausschlussgründe

  • Vergaben nach VgV (§ 56 VgV): Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden, sofern der Auftraggeber dies vorsieht. Erfolgt die Nachreichung nicht fristgerecht, kann der Bieter ausgeschlossen werden.
  • Bauvergaben nach VOB/A (§ 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A): Auftraggeber sind zur Nachforderung verpflichtet, es sei denn, ein zwingender Ausschlussgrund liegt vor.
  • Unterschwellige Vergaben nach VOL/A oder UVgO: Die Nachforderung ist möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Leistungsbezogene Unterlagen, die in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebots einfließen, dürfen nicht nachgereicht werden. Ein unvollständiges Angebot kann daher zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

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