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Unvollständiges Angebot
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Was ist ein Unvollständiges Angebot?

Ein unvollständiges Angebot bezeichnet das Angebot eines Bieters, dem wesentliche Angaben fehlen. Das können beispielsweise Preisangaben oder Erklärungen sein. Somit kann es nicht richtig geprüft, gewertet und vor allem nicht mit anderen Angeboten verglichen werden.

Unter Umständen kann der Auftraggeber Unterlagen oder Erklärungen nachfordern, mit dem Ziel, das Angebot zu vervollständigen. Das ist allerdings nicht immer möglich, insbesondere nicht bei fehlenden Preisangaben. 

Ausschluss unvollständiger Angebote

Bieter die an einem Vergabeverfahren teilnehmen, können zudem aufgrund von Fehlern verschiedenster Art ausgeschlossen werden. Hierbei kann es sich nicht nur um ein unvollständiges Angebot handeln, sondern auch um die mangelnde Eignung des Bieters. Fehlen also zwingend erforderliche Unterlagen und/oder Angaben, ist die Folge der Ausschluss.


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Rechtliche Grundlagen bei unvollständigen Angeboten

Ob ein Angebot ausgeschlossen wird, kategorisiert der Auftraggeber in zwingende Ausschlussgründe und fakultative Ausschlussgründe. Er legt ebenso fest, wie er mit fehlenden Unterlagen umgeht und ob er Unterlagen überhaupt nachfordert. Diese Information ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zusätzlich gibt es Unterschiede bei Vergaben im Ober- bzw. Unterschwellenbereich. Nachforderungen sind bei EU-weiten Vergabeverfahren keine Pflicht, der Auftraggeber kann bereits vorab unvollständige Angebote ausschließen. Dazu muss er nur den Ausschluss lediglich vorher bekanntgeben.

Angaben hierzu sind in den folgenden Vergabevorschriften zu finden:


Angebote prüfen

Das Überprüfen der Angebote erfolgt durch den öffentlichen Auftraggeber. Er ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, die in eine Wertung mit aufgenommen werden.

Die Angebotswertung läuft dabei in vier Stufen ab. Von der formellen Prüfung über die Eignungsprüfung geht es zur Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Abschließend kommt die inhaltliche Prüfung.

Angebotswertung in vier Stufen >


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