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Was ist eine Eventualposition?
Die Eventualposition wird auch Bedarfsposition genannt. Diese kommt zum Tragen, wenn ein Auftraggeber seine Leistung nicht abschließend beschreiben kann. Eventualpositionen werden in das Leistungsverzeichnis aufgenommen, wenn nicht klar ist, ob eine Position der Leistungsbeschreibung kommen wird oder nicht. Da der Umfang zu Beginn noch unklar ist, kann hier ein Einheitspreis oder ein Gesamtbetrag angegeben werden.
Grundsätzlich gehören Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen nicht in eine Leistungsbeschreibung. Das wird für nationale Ausschreibungen in § 7 Abs 1, Nr. 4 VOB/A und für europaweite Ausschreibungen in § 7 EU Abs. 1, Nr. 2 der VOB/A-EU festgehalten.
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