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Bedarfsposition
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Was ist eine Bedarfsposition?

Eine Bedarfsposition (auch Eventualposition genannt) ist ein Teil der Leistungsbeschreibung, den der Auftraggeber unter Vorbehalt in die Vergabeunterlagen aufnimmt. Sie dient dazu, Leistungen zu berücksichtigen, die möglicherweise benötigt werden, deren tatsächlicher Bedarf aber erst während der Ausführung des Auftrags feststeht.

Rechtliche Grundlagen

Im Vergaberecht existieren keine einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Bedarfspositionen. Die Art des Auftrags bestimmt den Einsatz von Bedarfspositionen, sodass Auftraggeber individuell darüber entscheiden. Öffentliche Auftraggeber tragen die Verantwortung, eine transparente und wettbewerbskonforme Vergabe sicherzustellen. Sie dürfen Eventualpositionen nicht so nutzen, dass sie den Wettbewerb verzerren oder den Vergleich von Angeboten erschweren.

Was bedeutet Bedarfsposition mit GB?

Der Auftraggeber kann Bedarfspositionen im Leistungsverzeichnis entweder mit GB (Gesamtbetrag) oder ohne GB aufführen. Ist GB gefordert bedeutet das, dass sowohl der Einheitspreis (EP) als auch der Gesamtbetrag angegeben werden muss. Fehlt der GB-Vermerk, ist lediglich der Einheitspreis erforderlich.


Im evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du strukturierte Leistungsbeschreibungen mit Eventualpositionen erstellen.


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