- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist die Doppelbewerbung?
Die mehrfache Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung verstößt gegen den im Vergabeverfahren erforderlichen „Geheimwettbewerb“. Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs ist Ausfluss des Wettbewerbsgebotes. Die an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter dürfen weder Absprachen untereinander treffen, noch in sonstiger Weise vor Angebotsabgabe Kenntnis vom Inhalt der anderen Angebote erlangen.
Vermeide Fehler
Das Vergaberecht ist komplex und deswegen sind Fehler Auftraggeber- und Auftragnehmerseits nicht unwahrscheinlich. Die passenden Schulungen unserer Academy helfen Dir dabei alles richtig zu machen.
Weitere Informationen zur Doppelbewerbung
Eine unzulässige Kenntnis verschiedener Angebotsinhalte kann ein Bieter dadurch erhalten, dass er sich an einer Ausschreibung mehrfach beteiligt. Bewirbt er sich zum Beispiel sowohl als alleiniger Bieter als auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft um den Auftrag, hat er in der Regel zwangsläufig Kenntnis vom wesentlichen Inhalt beider Angebote. Gleiches gilt, wenn mehrere Bieter denselben Geschäftsführer haben – insbesondere wenn dieser beide Angebote unterzeichnet hat.
Eine derartige Doppelbewerbung ist in der Regel unzulässig. Sämtliche betroffene Angebote sind von der Wertung auszuschließen.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können erkannte Doppelbewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Neu: evergabe.de-Academy