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Dienstleistungsauftrag
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Was ist ein Dienstleistungsauftrag?

Ein Dienstleistungsauftrag ist ein öffentlicher Auftrag, der weder Bau- noch Lieferleistungen beinhaltet. Festgeschrieben ist das in § 103 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Der Begriff ist unionsrechlich selbstständig zu bestimmen und von dem Begriff Dienstleistungskonzession abzugrenzen. Wenn nicht eindeutig bestimmt werden kann, um welche Leistung es sich handelt, ist im Zweifel von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen.


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Weitere Informationen zu Dienstleistungsauftrag

Besteht ein Auftrag sowohl aus einer Lieferung von Waren als auch der Beschaffung von Dienstleistungen, entscheidet der höhere Wert der jeweiligen Einzelleistung über die Auftragsart.

Ausnahmen sind unter § 107 GWB zusammengefasst. Dazu zählen unter anderem:

  • Schiedgerichts- und Schlichtungsdiensleistungen,
  • Erwerb, Pacht und Miete von Grundstücken,
  • Arbeitsverträgen und
  • Dienstleistungen des Katastrophenschutzes.

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