- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist die Dienstleistungskonzession?
Dienstleistungskonzessionen bezeichnen im Vergaberecht entgeltliche Verträge, die zwischen mindestens einem Konzessionsgeber und mindestens einem Unternehmen geschlossen werden. Sie beauftragen die Konzessionsnehmer mit der Bereitstellung und Verwaltung von Dienstleistungen (gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Schulungen zum Vergaberecht
Das Vergaberecht ist neu für Dich oder Du möchtest Dich weiterbilden? Besuche die Webinare und Seminare unserer Academy und lerne alles zum Vergaberecht.
Weitere Informationen zu Dienstleistungskonzession
Die Dienstleistungskonzession unterscheidet sich zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das Betriebsrisiko, welches der Konzessionsnehmer trägt. Gesetzlich verankert ist die Vergabe von Konzessionen durch §§ 148ff. GWB.
Dienstleistungskonzessionen können mit dem evergabe Manager vergeben werden.
Neu: evergabe.de-Academy