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Dienstleistungskonzession
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Was ist die Dienstleistungskonzession?

Dienstleistungskonzessionen bezeichnen im Vergaberecht entgeltliche Verträge, die zwischen mindestens einem Konzessionsgeber und mindestens einem Unternehmen geschlossen werden. Sie beauftragen die Konzessionsnehmer mit der Bereitstellung und Verwaltung von Dienstleistungen (gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag

Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterscheidet sich vor allem dadurch, dass der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Risiko übernimmt. Während bei öffentlichen Aufträgen die Vergabestelle für die Bezahlung sorgt, hängt die Rentabilität einer Konzession von den tatsächlichen Einnahmen durch die Nutzung der Dienstleistung ab.


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Typische Anwendungsbereiche für Dienstleistungskonzessionen

– Öffentlicher Nahverkehr (Bus-, Bahn- oder Fährverbindungen)

– Energieversorgung (Strom- oder Gasnetze)

– Abfall- und Wasserwirtschaft (Müllentsorgung, Abwasseraufbereitung)

– Parkraumbewirtschaftung (Betreibung von Parkhäusern oder Parkzonen)

Vergabeverfahren und rechtliche Grundlagen

Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist in den §§ 148ff. GWB sowie in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) geregelt. Öffentliche Auftraggeber müssen ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren sicherstellen. Zudem sind Mindestanforderungen an die Konzession festzulegen und die Laufzeit der Konzession – mit wenigen Ausnahmen – auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.


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