- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)?
Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) befasst sich mit der Erarbeitung und Fortschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Der DVAL trägt maßgeblich dazu bei, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen einheitlich und transparent erfolgt. Er setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Wirtschaft zusammen.
Aufgaben des DVAL
- Erstellung, Weiterentwicklung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
- Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Beratung öffentlicher Auftraggeber und Bieter bei der Anwendung der VOL
evergabe.de ist eine Plattform mit der sowohl nationale als auch EU-weite Vergaben durchgeführt werden. Hier hast Du die Möglichkeit nach landesspezifischen Vergabevorschriften auszuschreiben. Ob VOL, UVgO oder VgV – lasse Dich von uns unterstützen.
Vergaberechtsreform 2016 und Einführung der UVgO
Im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) weitgehend durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Nach VOL wird nur noch in Sachsen ausgeschrieben. Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und hat die Aufgabe, die Effizienz und Transparenz im Vergabeverfahren zu erhöhen. Die DVAL hat seit der Vergaberechtsreform nur noch eine beratende Funktion.
Kooperationen
Der DVAL kooperiert eng mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Diese Zusammenarbeit dient der Harmonisierung der Vergaberegeln und Vertragsbedingungen in den Bereichen Bauleistungen sowie Lieferungen und Dienstleistungen. Durch diese Kooperation wird eine konsistente und kohärente Anwendung der Vergaberegelungen in verschiedenen Sektoren gefördert.
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