- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind Besondere Vertragsbedingungen (BVB)?
Die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind Ergänzungen zu den allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können nach § 8a VOB/A für Baumaßnahmen unterhalb der Schwellenwerte bzw. nach § 8a EU VOB/A für EU-weite Ausschreibungen sowie § 8a VS VOB/A bei Baumaßnahmen der Sicherheit und Verteidigung neben Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) auch noch um Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ergänzt werden, sofern nicht alle Erfordernisse des Einzelfalles abdeckt werden und es die Eigenart der Leistung und ihre Ausführung erfordern.
evergabe.de-Academy
Erfahre die aktuellen Rechtsprechungen zum Vergaberecht in unseren praxisorientierten Seminaren und Webinaren.
Weiterführende Informationen zu Besondere Vertragsbedingungen?
Besondere Vertragsbedingungen können beispielsweise folgende Punkte regeln:
- Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen, Zufahrtswegen, Anschlussgleisen, Wasser- und Energieanschlüssen
- Weitervergabe an Nachunternehmen
- Ausführungsfristen
- Haftung
- Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergnügen
- Zahlungen, Vorauszahlungen
- Sicherheitsleistung
- Gerichtsstand.
Wenn im Einzelfall erforderlich, können Vereinbarungen über Mängelansprüche sowie deren Verjährung und über die Verteilung der Gefahr bei Schäden, die durch Hochwasser, Sturmfluten, Grundwasser, Wind, Schnee, Eis und dergleichen entstehen, getroffen werden.
Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du für alle Vergabearten Vorinformationen veröffentlichen.
Neu: evergabe.de-Academy