evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauauftrag
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsgegenstand
- Beschaffungsprozess
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkommunikation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was ist der Beschwerdeführer?
Der Beschwerdeführer ist die Partei, die eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer einlegt. Dies kann ein unterlegenes Unternehmen sein, das sich durch die Vergabeentscheidung in seinen Rechten verletzt sieht und eine Überprüfung durch das Beschwerdegericht (OLG) anstrebt.
Pflichten des Beschwerdeführers nach
§ 172 GWB:
– alle übrigen Verfahrensbeteiligten über die Beschwerde informieren, indem er ihnen eine Ausfertigung der Beschwerdeschrift übermittelt
– die sofortige Beschwerde schriftlich beim OLG einreichen
– eine Beschwerdebegründung beifügen, aus der klar hervorgeht, welche Rechtsverstöße im Vergabeverfahren geltend gemacht werden
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