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Beschwerdeführer
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Was beinhaltet der Beschwerdeführer?

Der Beschwerdeführer hat die sofortige Beschwerde beim OLG mit einer Beschwerdebegründung zu versehen und auch alle übrigen Beteiligten des Verfahrens vor der Vergabekammer durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift zu unterrichten, § 172 Abs. 4 GWB. Dies soll den Verfahrensgang beschleunigen und allen Beteiligten ein zügiges Reagieren ermöglichen.


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