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Vergaberecht
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Was ist das Vergaberecht?

Das Vergaberecht beinhaltet zum einen die nationalen Vorschriften für die Durchführung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte und zum Andern die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Das Vergaberecht gliedert sich in Gesetze der Bundes, der Länder, Verordnungen und Vergabeverordnungen. Ein wesentlicher Grundsatz ist ein diskriminierungsfreier Marktzugang für alle europäischen Unternehmen.


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Weiterführende Informationen zu Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber können mittels des Vergaberechts ein effektives und wirtschaftliches Handeln gewährleisten. In Deutschland gliedert sich das Vergaberecht in:

  • Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • Die Sektorenverordnung (SektVO)
  • Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • Die Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
  • Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
  • Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
  • Für den Unterschwellenbereich das Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (Bundeshaushaltsordnung BHO, Landeshaushaltsordnung LHO, Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO)

Das jeweils geltende Vergaberecht wird auf evergabe.de und
im evergabe Manager (AI Vergabemanager) berücksichtigt.



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