Elektronische Signatur
Elektronische Daten zusammenführen und digitale Unterlagen unterzeichnen. Lerne hier alle Unterschiede und Deine Möglichkeiten kennen!
Die Möglichkeiten, elektronisch zu signieren
Im Bereich der elektronischen Vergabe wird unter Umständen eine elektronische Signatur benötigt, um eine elektronische Angebotsabgabe durchzuführen. Dies wird durch die und in der Bekanntmachung einer Ausschreibung bestimmt.
Die Plattform evergabe.de unterstützt Dich hierbei bei der einfachen elektronischen Signatur. Die kostenfreie Software AI Bietercockpit unterstützt Dich hingegen beim Einsatz der fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur.
Die passenden Webinare für Dich
Digitale Wege zu gehen ist zwar nichts neues mehr, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten für Deinen Arbeitsalltag, die Du kennen solltest. In unseren Webinaren erklären Dir die Referenten auf was Du bei der digitale Signatur achten musst.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Diese Signatur ermöglicht, die Authentizität und Unverfälschtheit der signierten Daten zu prüfen und wird häufig auch als eVergabe-Zertifikat oder Software-Zertifikat bezeichnet. Um ein elektronisches Angebot mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu signieren, benötigt der Bieter eine entsprechende Software. Die kostenfreie Bietersoftware AI Bietercockpit hat eine solche Signatursoftware bereits integriert und bietet damit die Möglichkeit, Angebote medienbruchfrei innerhalb des Abgabeworkflows zu signieren. Ein komfortabler Assistent führt Dich dabei durch den Prozess der Angebotsabgabe mit Signatur.
Weitere Informationen zur Beschaffung eines Zertifikats erhältst Du u. a. bei: Allgeier CyRis GmbH.
Qualifizierte elektronische Signatur
Der Unterschied zur fortgeschrittenen elektronischen Signatur: Die Signatur kann nur mit einer sicheren Hardware und/oder Software (Signaturerstellungseinheit) erstellt werden. Hierzu benötigst Du ein Kartenlesegerät und eine Chipkarte, die Du bei entsprechenden Anbietern („Trustcentern“) bei Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erhältst. Produkte und Paketangebote für solche Signaturen, Beratung und Informationen bieten Dir u. a.:
- Bundesdruckerei GmbH, D-Trust
- DGN Deutsches Gesundheitsnetz
- T-Systems International GmbH, Telesec
- Softwarelösung Yousign
Listen der unterstützten Signaturkarten und Kartenleser: Unterstützte Signaturkarten und Kartenlesegeräte (PDF, 0,6 MB)
Das benötigst Du zur elektronischen Angebotsabgabe
- Ein kostenfreies evergabe.de-Konto (Registrierung)
- Die kostenfreie Bietersoftware AI Bietercockpit sowie den AI Weblauncher
- Eine digitale Signatur, welche vom Auftraggeber verlangt wird
Das Benutzerhandbuch und die Systemvoraussetzungen findest Du unter Hilfe & Service.
So funktioniert die elektronische Angebotsabgabe bei evergabe.de
Angebotsabgabe direkt auf evergabe.de
1. Der Auftraggeber erstellt die Vergabe direkt auf evergabe.de
2. Die Bieter laden die Vergabeunterlagen herunter und erstellen ihr Angebot.
3. Die Bieter laden die Angebotsdokumente auf evergabe.de hoch und versenden sie an den Angebotsserver.
Angebotsabgabe mit der Bietersoftware AI Bietercockpit
1. Der Auftraggeber erstellt die Vergabe mit der Software evergabe Manager.
2. Die Bieter laden die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit herunter und erstellen hier die Angebotsunterlagen.
3. Die Bieter geben diese mit AI Bietercockpit elektronisch ab.
Fragen zur elektronischen Signatur?
Schreib uns hier, was Du wissen möchtest und wir melden uns bei Dir. Du erreichst uns montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr.
FAQ zur elektronischen Signatur
Die elektronische Signatur ist ein thema welches immer wieder besprochen und erklärt werden muss. natürlich haben uns hierzu einige Fragen erreicht. Schau Dir hier die Fragen, die Antworten und generell unser FAQ an. Sicher findest Du hier noch mehr Informationen und Wissenswertes. | FAQ >
Bei der elektronischen Angebotsabgabe gibt es verschiedene Signatur-Möglichkeiten, welche der Auftraggeber einfordern kann. Hierbei dreht es sich um die
- Einfache elektronische Signatur
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Alles Wichtige zur Signatur >
Die europäische eIDAS-Verordnung schafft die gesetzliche Grundlage für digitale Signaturen.
Angebote müssen Signiert sein
Mit dem Angebot gibt der Bieter eine inhaltliche Erklärung zum jeweils bekannt gegebenen Auftrag ab. Er konkretisiert in diesem die angebotenen Leistungen und den Preis. Der Auftraggeber prüft alle eingegangene Angebote auf formelle Fehler, Vollständigkeit und mehr.
Die Unterschrift, also die Signatur, bestätigt, dass das Angebot von reellen Menschen und einer echten Firma ist. Ohne Unterschrift muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden.
Bei Vergabeverfahren mit elektronischer Angebotsabgabe kann es dazu kommen, dass eine elektronische Signatur gebraucht wird. Hier muss genau in den Bekanntmachungstext geschaut werden, denn dort gibt der Auftraggeber an, welche Signatur für eine Angebotsabgabe notwendig ist.
evergabe.de unterstützt elektronische Signaturen mit der Bietersoftware AI Bietercockpit.
Ein Angebot muss immer unterschrieben werden. Die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform evergabe.de erfolgt ausschließlich in elektronischer Textform. Wenn Sie beispielsweise ein Angebot im Namen der Firma abgeben, werden automatisch ihre Firmendaten an den Auftraggeber übermittelt. Hier müssen jedoch die Angebotsunterlagen händisch oder elektronisch unterschrieben sein.
Mit der Bietersoftware AI Bietercockpit kann ebenfalls ein Angebot in elektronischer Textform erfolgen. Hierbei muss eine Unterschrift im Angebotsschreiben erfolgen. Im Unterschriftenfeld muss dabei der vollständige Name über die Tastatur eingegeben werden. Zusätzlich zur elektronischen Unterschrift in Textform kann auch eine Signatur zur Pflicht werden, sofern es der Auftraggeber verlangt.
Elektronische Signatur gemäß der sogenannten eIDAS-Verordnung der EU sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Mit anderen Worten: Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden.