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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist das Vergaberecht?
Das Vergaberecht beinhaltet zum einen die nationalen Vorschriften für die Durchführung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte und zum Andern die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Das Vergaberecht gliedert sich in Gesetze der Bundes, der Länder, Verordnungen und Vergabeverordnungen. Ein wesentlicher Grundsatz ist ein diskriminierungsfreier Marktzugang für alle europäischen Unternehmen.
evergabe.de-Academy
Die Webinare und Seminare zum Vergaberecht von evergabe.de bringen Klarheit und unterstützen Dich bei Vergabeverfahren.
Weiterführende Informationen zu Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber können mittels des Vergaberechts ein effektives und wirtschaftliches Handeln gewährleisten. In Deutschland gliedert sich das Vergaberecht in:
- Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Die Sektorenverordnung (SektVO)
- Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
- Die Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Für den Unterschwellenbereich das Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (Bundeshaushaltsordnung BHO, Landeshaushaltsordnung LHO, Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO)
Das jeweils geltende Vergaberecht wird auf evergabe.de und
im evergabe Manager (AI Vergabemanager) berücksichtigt.
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