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Unterschwellenbereich
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Was ist der Unterschwellenbereich?

Der Unterschwellenbereich bezeichnet den Bereich, in dem öffentliche Aufträge den Schwellenwert nicht übersteigen. Das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im unterschwelligen Bereich wird durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt. Sie ersetzt die den 1. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Circa 90 Prozent aller Vergaben werden im Unterschwellenbereich abgewickelt.


Unterschwellenbereich  im Vergaberecht

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Der Unterschwellenbereich und die damit anzuwendende UVgO müssen immer wieder besprochen werden. Unsere Webinare beinhalten diese Themen als Lektion. Erhalte hier Antworten auf Deine Fragen.


Regelungen und Schwellenwerte im Unterschwellenbereich

Nach Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes und der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung ändert sich auch im Bereich der Unterschwellenvergaben für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Rechtsrahmen. Strukturell orientiert sie sich an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung (VGV) vom April 2016, gleichzeitig werden aber einfachere Regelungen für den Unterschwellenbereich eröffnet.

Die Schwellenwerte ergeben sich aus § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie betragen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden 143.000 Euro, für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 Euro und für Bauaufträge 5.538.000 Euro.


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