- Tariftreue
- Tariftreue- und Mindestlohngesetz
- Tariftreue- und Vergabegesetz
- Technisches Nebenangebot
- TED
- TED-Datenbank
- Teilaufhebung einer Ausschreibung
- Teillos
- Teilnahmeanträge
- Teilnahmefrist
- Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
- Teilnehmerliste
- Transparenzgebot
- Triple Bottom Line
Was ist ein Teilnahmewettbewerb (Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)?
Ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb bezeichnet eine Überprüfung der Bewerber. Sie ist dem Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren bzw. der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe vorgeschaltet und dient dazu,
- die Eignungsvoraussetzungen der Fachkunde,
- der Leistungsfähigkeit und
- der Zuverlässigkeit bei den Bewerbern zu ermitteln
und entsprechende Nachweise von ihnen zu verlangen. Die Anzahl der Bieter wird demnach anhand eindeutiger Kriterien reduziert. Im Teilnahmewettbewerb stellen also Bewerber ihre Leistungsfähigkeit, Kompetenz und Zuverlässigkeit unter Beweis. Anhand der eingereichten Unterlagen wird eine Vorauswahl getroffen, die es ermöglicht, sich offiziell um die Auftragsvergabe zu bewerben. Bei der Definition des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs können die Vorschriften der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A) zur Mindestanzahl der Bieter herangezogen werden.
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In unseren Schulungen lernst Du alles Wichtige zum Teilnahmewettbewerb. Wir zeigen Dir, wie Du das passende Vergabeverfahren wählst und den Prozess mithilfe des Vergabemanagers optimal und rechtskonform gestaltest.
Weiterführende Informationen zum Teilnahmewettbewerb
Potentiell geeignete Unternehmen werden per Bekanntmachung aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Anschließend wählt der Auftraggeber unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen diejenigen Unternehmen aus, welche zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden sollen. Einzelheiten sind unter Vergabearten zu finden.
Auftraggeber können direkt auf evergabe.de und mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) Vergabeverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerbe durchführen.