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Tarif- und Mindestlohngesetz
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Was ist ein Tariftreue- und Mindestlohngesetz?

In mehreren Bundesländern existiert ein sog. Tariftreue- und Mindestlohngesetz. Dieses verpflichtet öffentliche Auftraggeber insbesondere, von Bietern einen Nachweis oder eine Eigenerklärung darüber anfordern, dass diese den Mindestlohn (oder einen darüber hinausgehenden sog. vergaberechtlichen Mindestlohn) an ihre Mitarbeiter zahlen. Die Landesvergabegesetze regeln die Einbeziehung dieser Vorschriften auf Landesebene.


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