- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist eine Option?
Eine Option ist das einer Vertragspartei eingeräumte Recht, einen bestehenden Vertrag durch einseitige Erklärung zu ändern, insbesondere zu verlängern. Dazu zählen auch Eventual- oder Bedarfspositionen, bei denen bei Erstellung der Vergabeunterlagen noch nicht abschließend geklärt werden kann, ob und wann der öffentliche Auftraggeber die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen wird. Dabei ist eine Vertragspartei fest gebunden und der jeweils anderen Partei steht es frei, das Optionsrecht auszuüben.
evergabe.de – Academy
Mit den Weiterbildungsangeboten unserer Academy lernst Du alles was Du über Optionen und eine rechtssichere Vergabe wissen musst.
Weiterführende Informationen zu Option
Optionen sind zu unterscheiden von Rahmenvereinbarungen, Dynamischen Beschaffungssystemen und Dauerschuldverhältnissen. Bei der Schätzung des Auftragswertes sind Optionen mit einzukalkulieren (§ 3 Abs. 1 VgV).
Mögliche Anwendungen von Optionen bei:
- Lieferaufträgen mit Mehrmengen
- Dienstleistungsaufträgen mit Vertragsverlängerungen
Die Vergabe von Leistungen mit Optionsrechten ist mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) und evergabe.de möglich.
Neu: evergabe.de-Academy