- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist ein dynamisches Beschaffungssystem?
Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen. Hierbei genügen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers. Geregelt ist das gem. § 120 Abs. 1 GWB.
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Vorgehen mittels dynamischen Beschaffungssystem
Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System zugelassen.
Im Ergebnis wird die Leistung nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer bezogen.
In § 23 VgV ist der Betrieb geregelt.
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Neu: evergabe.de-Academy