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Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
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Was ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor einer beschränkten öffentlichen Ausschreibung?

Ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung bezeichnet eine Überprüfung der Bewerber. Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren im nationalen Vergaberecht. Zuerst wird eine Bekanntmachung mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen veröffentlicht. So werden unbegrenzt viele Unternehmen zur Beteiligung an einem Teilnahmewettbewerb aufgefordert – das ist die erste Stufe.

In den eingereichten Teilnahmeanträgen steht eine ausführliche Beschreibung des jeweiligen Unternehmens in Bezug auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber prüft anhand dieser Nachweise, welche Unternehmen die benötigte Leistung erbringen können. Es folgt die zweite Stufe: Steht eine finale Auswahl fest, werden die geeigneten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert


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Weiterführende Informationen

Auftraggeber haben die Möglichkeit, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Es müssen jedoch mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe eingeladen werden, um den Wettbewerb während der Angebotsphase zu sichern. Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern erfolgt anhand objektiver, zuvor bekannter Auswahlkriterien, wie etwa der Vergleichbarkeit von Referenzprojekten oder der Höhe der Umsätze.

Was auf nationaler Ebene der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb entspricht, ist auf europäischer Ebene das Nichtoffene Verfahren, das immer einen Teilnahmewettbewerb erfordert. Eine vergleichbare Verfahrensart wie die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gibt es jedoch bei europaweiten Ausschreibungen nicht.


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