- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
- Obhutspflicht im KrWG
- OCCAR
- OECD-Leitsätze
- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
- OJS eSender Zertifizierung
- Option
- Ortsbesichtigung
Was ist ein oberschwelliger Auftragswert?
Ein oberschwelliger Auftragswert im Vergaberecht ist ein Auftragswert, der sich oberhalb der sog. europäischen Schwellenwerte befindet. Dieser Bereich wird auch Oberschwellenbereich genannt. Die Schwellenwerte sind in § 106 GWB definiert.
Die EU-Schwellenwerte werden aller zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und neu festgesetzt: Änderungen mit Wirkung ab 01.01.2020.
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