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Hauptauftragnehmer
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Was ist ein Hauptauftragnehmer?

Bereits bei der Angebotsabgabe müssen die Bieter gem. § 36 VgV dem Auftraggeber die vorgesehenen Subunternehmer benennen und ggf. eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Subunternehmen vorlegen („Verfügbarkeitsnachweis“). Neben dem Hauptauftragnehmer werden die im Angebot benannten Subunternehmer vom Auftraggeber vor Zuschlagserteilung daraufhin überprüft, ob sie fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind, ob sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und ob sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen. 

Auch bei der Übertragung von Leistungen an Subunternehmer bleibt der Hauptauftragnehmer alleiniger Vertragspartner gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und hat für Leistungen seiner Unterauftragnehmer wie für seine eigenen Leistungen einzustehen. Der Hauptauftragnehmer hat die Leistungen der Subunternehmer zu koordinieren und zu überwachen.


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