- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was sind unzulässige Abreden/Verhandlungen?
Unzulässige Abreden/Verhandlungen sind gesetzeswidrige Absprachen unter Bietern, die Einzelheiten der abzugebenden Angebote betreffen, meist den Preis oder andere wesentliche Konditionen. Sie können auch Absprachen mit dem Auftraggeber sein, um ein bestimmtes Angebot manipulativ zu erhalten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet jegliche Wettbewerbsbeschränkungen wie Kartelle oder Absprachen. Unter Umständen können solche Absprachen auch strafbar sein.
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Unsere Schulungen im Vergaberecht vermitteln fundiertes Wissen zu den gesetzlichen Grundlagen und Abläufen im Vergabeprozess. Sie helfen Dir, besser zu verstehen, was unzulässige Abreden oder Verhandlungen sind und wie solche Risiken vermieden werden können, um die Rechtssicherheit Deiner Vergabeverfahren zu gewährleisten.
Mit dem evergabe Manager kannst du Dein Vergabeverfahren optimal dokumentieren. Damit verringerst Du die Gefahr von Manipulationen und Gesetzesverstößen.
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