Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Bitte teilen Sie uns mit, ob in Hinsicht auf die aktuell und auch zukünftig angespannte wirtschaftliche Situation eine Preisgleitklausel vereinbart werden kann, da nicht absehbar ist, wie sich die tarifliche Entwicklung zum Ende des aktuellen Tarifabschlusses darstellen wird. Antwort: Preisgleitklauseln sind in den Vergabeunterlagen der Stadt Leipzig nicht enthalten und gegenwärtig auch nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig bringt nach Abwägung aller Gesamtumstände gegenwärtig derartige Klauseln nicht zur Anwendung. Nach Einschätzung der Stadt Leipzig sind die Preise kalkulierbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)