Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Sie schreiben von einer Elementdicke bis 100mm. Kann diese auch überschritten werden? Eine Eingrenzung der Elementstärke ist nur von Nöten, wenn der Platz in der Parknische nicht für stärkere Elementdicken ausreicht. Antwort: Eine Überschreitung der Elementdicke bis max. 120 mm ist möglich, solange alle anderen im LV genannten Anforderungen an die Trennwand erfüllt werden und die Trennwand in die Parknische passt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)