Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Punkt 1: Auf Seite 18-19 des LV"s wird unter Punkt 2.2 eine Stahlunterkonstruktion für den Parkbereich ausgeschrieben. Diese Leistung wird üblicherweise durch Stahlbauer erbracht und nicht durch den Trennwandhersteller, da dieser in der Regel kein Fachpersonal für Tätigkeiten dieser Art hat. Müssen alle Positionen unter dem Punkt 2.2, zwingend durch den Trennwandhersteller geliefert und montiert werden oder wäre es auch möglich, dass diese Leistungen durch ein anderes Gewerk geliefert und montiert werden? Punkt 2: In Ihrem LV wird eine Oberfläche mit einer Melaminharzbeschichtung ausgeschrieben. Leider können wir keine Angabe zum Brandschutz bzw. Anforderung an den Brandschutz der Oberflächenplatten finden. Grundsätzlich wird zwischen einer B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) unterschieden. Im Standard wird von uns, wenn es keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz gibt, eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) angeboten. Soll eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) ausgeführt werden? Bitte definieren Sie. Punkt 3: In Ihrem Leistungsverzeichnis wird eine Schalldämmanforderung von Rw,P 57 dB Laborwert (R‘w 47 dB) mit einem Gewicht von 48Kg/m² ausgeschrieben. Muss diese Gewichtsbegrenzung aus statischen Gründen eingehalten werden oder können wir auch eine mobile Trennwand mit einem Gewicht von ca. 65Kg/m² anbieten? Antwort: zu Punkt 1: Die Entscheidung, die Stahl-UK für den Parkbereich mit ins LV Los 324.3 Mobile Trennwand zu nehmen, wurde seinerzeit durch Frau Werner getroffen. Der Hintergrund war die Vorleistung (Stahlbau) und somit Verantwortlichkeit im Verantwortungsbereich des AN mobile Trennwand zu lassen. Um Kosten einzusparen ist es jedoch, wie damals auch schon erklärt, empfehlenswert, die Arbeiten eher über einen Nachtrag beim Schlosser Los 319 oder beim Stahlbauer Los 307 ausführen zu lassen. Möglichkeit 1 Alle Bieter für die Mobile Trennwand erhalten die Information, dass der Titel 2.2 für ihr Gewerk entfällt. Die Leistungen werden bei den AN 319 und AN 307 abgefragt. Der günstigere Bieter führt die Leistungen aus. Möglichkeit 2 Alle Bieter für die Mobile Trennwand verpreisen den Titel 2.2 vollständig. Vielleicht kann ein Bieter sogar günstig anbieten. Den evtl. teuren Preis nehmen wir dann aber auch in Kauf. zu Punkt 2 In der Konstruktionsbeschreibung zu Beginn des Titels 2.1 wird die mind. schwerentflammbare Ausführung gefordert. Sofern jedoch die Ausführung der Oberflächenbeschichtung geschlossen und nicht hinterlüftet erfolgt, gibt keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz. Die normal entflammbare B2-Spanplatte würde dann ausreichen. zu Punkt 3 Nach Rücksprache mit dem Statiker ist eine Trennwand von ca. 65 kg/m² grenzwertig aber hinnehmbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)