Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.04.2025 erreichte die ZBSt folgende Bieterfrage: "... Betreff: Pos. 4.13, ... dürfen Scheinwerfer mit einer Schlechtwetter-Funktion (Beleuchtung im Nebel), statt Nebelscheinwerfer angeboten werden?" Antwort der ZBSt: Ja, es dürfen auch Scheinwerfer mit einer Schlechtwetter-Funktion angeboten werden! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ZBSt