Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt folgende Bieterfrage vor: "Gemäß der Kostenaufschlüsselung der Tabelle auf S.18 des Leistungsverzeichnis ist die Position 2 (Endredaktion und Druck des Plan) gemäß Förderrichtline mit max. 1.600 EUR gedeckelt. Gemäß des Leistungsverzeichnis umfasst die Position E jedoch nicht nur die Endredaktion und den Druck (E.1 Dokumentation der Karten und Pläne, Erstellung eines Fachgutachtens, Zusammenstellung von Energiekennwerten zur Integration in eine Datenbank). Wie ist dieszgl. mit der Angabe in der Tabelle auf Seite 18 umzugehen? Dürfen hier max. 1.600 EUR ausgewiesen werden? Was passiert in Bezug auf die Auswertung, wenn der Betrag an dieser Stelle überschritten wird?" Antwort: Für die Position E. des Leistungsverzeichnisses ist eine Höchstgrenze von 5.000,- EUR vorgesehen. In der Antragstellung der Stadt Schmalkalden zur Bundesförderung wurden für die Endredaktion und den Druck 1.600,- EUR festgelegt. Da dies die Datenbasis für die Erstellung des Zuwendungsbescheides durch den Bund war, kann dieser Betrag bei der Abrechnung für die Fördermittel nur um max. 20 %, also um 320,- EUR überschritten werden. Dafür muss an anderer Stelle des gesamten Leistungsverzeichnisses eine Kostenersparnis von 20 % erfolgen. Falls der Betrag von 1.600,- EUR + 20 % überschritten wird, muss der Auftraggeber die entstehende Differenz aus Eigenmitteln aufbringen. Dies ist nicht im Interesse des Auftraggebers. Mit freundlichen Grüßen König