Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen folgende Bieterfragen vor: 1. In den uns vorliegenden Unterlagen ist eine Umsetzungsfrist für die kommunale Wärmeplanung vom 20.05.25 bis 30.09.25 hinterlegt. Können Sie bestätigen, dass Sie an diesem Umsetzungszeitraum festhalten? Oder erwägen Sie eine Verlängerung des Förderzeitraums für das Vorhaben, so dass wir den Zeitplan möglicherweise danach ausrichten können? 2. In den Unterlagen ist eine Angebotsfrist bis zum 02.03.25 hinterlegt. Dieses Datum liegt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung. Können wir davon ausgehe, dass es sich hierbei um eine falsche Angabe handelt? Antwort: zu 1. Die Umsetzungsfrist ist aufgrund des derzeit bewilligten Förderzeitraums bis zum 30.09.2025 festgelegt. Es ist in der Bekanntmachung unter Nr. 8 als Bemerkung die Option einer Verlängerung des Ausführungszeitraums hinterlegt, die auf die Zustimmung des Fördermittelgebers (Bund) abstellt. In der Angebotsabgabe unter Nr. 10 ist dieselbe Formulierung hinterlegt. Die Verlängerung wurde derzeit noch nicht beantragt. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist aber von einer Zustimmung zur Verlängerung auf 12 Monate auszugehen. Dies können Sie in Ihrer Zeitplanung entsprechend berücksichtigen. zu 2. Die Angebotsfrist 02.03.2025 in den Unterlagen ist eine falsche Angabe. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist das Datum 29.04.2025 ausgewiesen. Dieses Datum gilt. Mit freundlichen Grüßen König