Sehr geehrter Bieter, bitte beachten Sie nachstehende Bieterfrage und Antwort bei Ihrer Angebotserstellung. Vielen Dank! Bieterfrage: „Sehr geehrte Damen und Herren, es wird an den Projektleiter als Mindestanforderung eine Ausbildung als Architekt mit Zusatzqualifikation in der Denkmalpflege gefordert. Welche Qualifikation sind dabei genau gemeint bzw. werden anerkannt? Kann diese Anforderung nicht von einem Nachunternehmer erfüllt werden? Im Sinne der niedrigschwelligen Vergabe bitten wir um Überprüfung dieser Anforderung. Mit freundlichen Grüßen“ Antwort: „Bei der Vergabe handelt es sich um ein Los einer Oberschwellenvergabe. Die Mindestanforderung - Projektleiter, mit Ausbildung als Architekt mit Zusatzqualifikation in der Denkmalpflege mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Denkmalschutzbereich oder im Holzbau - ist eine Anforderung an den Bieter oder auch an eine Bietergemeinschaft. Die Qualifikation in der Denkmalpflege oder im Holzbau kann wie folgt nachgewiesen werden: -Studium in Fachrichtung Denkmalpflege/Holzbau -Zertifikate aus Teilnahme an Weiterbildung zum Thema Denkmalschutz/Holzbau -Nachweis für regelmäßige Teilnahme an Seminaren/Weiterbildungen/Tagungen zum Thema Denkmalschutz/Holzbau -durch Referenzen“ Mit freundlichen Grüßen die Vergabestelle des Landkreises Mansfeld-Südharz