Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchten wir Ihnen eine Bieteranfrage und die dazugehörige Antwort zur Information und Beachtung geben: Frage Ich muss meine Bieteranfrage nochmal konkretisieren. Ok, bei 233 Spielplätzen in 4 Jahren sind es 932 Spielplätze. Es soll ein 4-Jahres-Vertrag sein. Daher stellt sich die Frage, ob auch ein Pauschpreis pro Spielplatzgerät oder Spielplatz kalkuliert werden kann, da in der GAEB-Kalkulation einzelne Komponenten aufgelistet sind, die für mich kein klassisches Spielplatzgerät nach DIN 1176 darstellen (bspw. Skulpturen, Figuren und Backtische?!) und dessen Prüfumfang nur erschwerend kalkuliert werden kann. Antwort Die Vertragslaufzeit ist vom 01.08.2025 bis 31.12.2026. Im Anschluss daran verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, maximal jedoch bis zum Ablauf des vierten Vertragsjahres am 31. Dezember 2028. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, sofern sie mindestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres erfolgt. Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß den Bestimmungen in den Besonderen Vertragsbedingungen, Punkt 5.1 die Möglichkeit besteht, dass bestimmte Spielgeräte aufgrund von Umstrukturierungen oder Bauarbeiten entfallen könnten. Dieser Aspekt erfordert eine transparente Bepreisung der einzelnen Spielgeräte, um potenzielle Änderungen im Vertragsverhältnis und deren finanzielle Auswirkungen frühzeitig abzuschätzen. Bei den genannten Objekten handelt es sich um integrierte Spielgeräte auf unseren Spielplätzen. Hier sind die Allgemeinen Bedingungen der Verkehrssicherheit zu prüfen sind, wie z.B. Standfestigkeit, Schädlingsbefall und Risse im Holz. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle